Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat leitet laut Kirchengemeindeordnung gemeinsam mit dem Pfarrer die Gemeinde. Er wird in Urwahl von allen wahlberechtigten Kirchengliedern für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.

Der amtierende Kirchengemeinderat der Paulusgemeinde
  • Der amtierende Kirchengemeinderat ist am 1. Dezember 2019 gewählt worden und wurde im Gottesdienst am 22. Dezember 2019 in sein Amt eingesetzt.

  • Die Amtsverpflichtung eines Kirchengemeinderats lautet:

    "Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. 
    Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird.
    Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun."
  • Der amtierende Kirchengemeinderat der Paulusgemeinde besteht neben Pfarrer Peter Heiter aus folgenden gewählten Mitgliedern:

    Eberhard Aigner, Dr. Alexandra von Baer, Dr. Susanne Beckert, Ruth Buschardt, Achim Bütow, Beate Graßdorf, Johannes Kromer, Anne Schall-Steiger, Claudia Schmalberger-Colditz, Holger Schöniger, Gabriele Schwenck.

    Kraft Amtes gehören dem Kirchengemeinderat an: Militärdekanin Sandra Mehrl (mit Stimmrecht) und die Pfarrerin am Haus der Begegnung / Paulus Kulturarbeit Andrea Luiking (beratend)

  • Der Kirchengemeinderat hat zwei Vorsitzende. Dies ist zum einen kraft Amtes der geschäftsführende Pfarrer und zum anderen eine aus den Reihen des Gremiums gewählte Person. 
  • In seiner ersten Sitzung 2020 hat der Kirchengemeinderat Pfarrer Peter Heiter zum ersten Vorsitzenden bestimmt und Holger Schöniger zum zweiten Vorsitzenden gewählt.